Wie
wäre das Tabakgesetz zu kippen?
1.
Wenn es im Nationalrat eine Mehrheit für eine Gesetzesänderung
gibt.
2.
Wenn viele Wirte selbst ein generelles Rauchverbot verlangen.
Ich
beginne Unterschriften von Wirten zu sammeln. Ein Blatt Papier mit
der Überschrift: "Ich bin für ein generelles Rauchverbot in der
Gastronomie", Stempel des Lokals und Datum.
(Siehe
Downloads.)
3.
Wenn die Medien einen starken Druck auf die Politiker ausüben, dass
diese genötigt werden, das Tabakgesetz rasch zu novellieren.
4.
Wenn weiterhin viele Nichtraucher Verstöße gegen das Tabakgesetz
an die zuständige Behörde melden (oder anzeigen).
5.
Wenn die Nichtraucher uns auch finanziell unterstützen und uns nicht
nur mit Arbeit eindecken. Die Bilanz 2008: Minus 6.555,36 Euro!
Missachtung
des Tabakgesetzes
Übertretungen
gegen das Tabakgesetz sind an die zuständige Bezirkshauptmannschaft
oder Stadtmagistrat zu melden. Teilen Sie der Behörde folgendes mit:
1.
Anschrift des Lokals. Wenn vorhanden auch Name des Lokalbesitzers, Telefon,
E-Mail, www.
2.
Datum und Zeitpunkt der Übertretung. Eventuell Foto.
3.
Art der Übertretung. (z.B. Räume sind nicht durch Türen
getrennt; Hauptraum ist nicht rauchfrei, geraucht wird in öffentlichen
Orten z.B. Einkaufszentren, Supermärkten, Tankstellen usw.)
4.
Allgemeines: z.B. Gesprächsablauf mit dem Lokalbetreiber usw.
5.
Nach Möglichkeit keine Meldung oder Anzeige anonym senden.
6.
Jede Meldung bitte auch mit CC an uns senden.
Achtung:
Erkundigen
Sie sich, ob ein Lokalbetreiber in einem Ein-Raum-Lokal ein Ansuchen
auf Raumtrennung bis spätestens 31.12.2008 bei der Baubehörde
eingebracht hat. Wenn ja, bekommt er die Übergangsfrist und muss bis
spätestens 30.6.2010 die Raumtrennung vollziehen, ansonsten wird automatisch
ab 1.7.2010 das Lokal rauchfrei. Bis zum Vollzug der Raumtrennung darf
weiter geraucht werden. Solche Betriebe sind von der Kennzeichnungspflicht
ausgenommen.
Grundsätzlich
gilt: Es darf nur mehr in geschlossenen Räumen geraucht werden, wobei
der Hauptraum mit mindestens 50 % der Sitzplätze als Nichtraucherbereich
geführt werden muss. Der Hauptraum muss in seiner Gesamtbetrachtung
den anderen Räumlichkeiten als "übergeordnet" eingestuft werden
können.
In
öffentlichen Einrichtungen sind keine offenen Gastronomiebereiche
erlaubt.
In
Einkaufszentren, Supermärkten, in Tankstellen, Kinos, Theatern usw.
darf also nicht mehr geraucht werden, es sei denn, es gibt dafür einen
abgeschlossenen Raum. Das Rauchverbot gilt nicht nur für Tische im
Gangbereich, sondern für das ganze Lokal. Hier sind die Verstöße
von jedem Bürger eindeutig zu erkennen und sollen auch sofort zur
Meldung an die Behörde weitergeleitet werden. Wichtig: Für
öffentliche Orte gibt es keine Übergangsregelung! Geraucht
werden darf nur, wenn es bereits einen abgeschlossenen Raum gibt!
Sofortige
Strafen sind nicht möglich!
Der
Strafrahmen im Tabakgesetz ist so hoch angesetzt (bis 2.000,- Euro) dass
ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden muss. Je nach Schnelligkeit
der Behörde dauert das von einigen Wochen bis 3 Monate.
Sollte
der Verdacht vorliegen, dass eine Behörde sich extra lang Zeit lässt
einen gemeldeten Betrieb zu kontrollieren, könnte der Volksanwalt
eine Beschleunigung bewirken.
Was
ist der Unterschied zwischen Meldung und Anzeige?
Bei
der Meldung (nicht anonym bitte) an die Behörde muss diese den gemeldeten
Sachverhalt behördlich prüfen lassen. Wenn diese Erhebungen abgeschlossen
sind, wird ein Strafverfahren eingeleitet. Der Lokalbetreiber kann sich
dann rechtfertigen z.B. durch rechtzeitiges Ansuchen auf Raumtrennung (Übergangslösung
bis 30.6.2010), oder wird nach einer gewissen Frist zur Kassa gebeten.
Die meisten Lokalbetreiber werden dann wohl Einspruch beim UVS erheben.
Das Verfahren zieht sich in die Länge.
Bei
einer Anzeige muss ich selbst vor der Behörde erscheinen. Ich muss
dann eine Zeugenaussage machen, die hieb und stichfest sein muss. Verstoß
nach Möglichkeit mit Fotos belegen; genaue Tatzeit; Gesprächsnotiz
mit dem Lokalbetreiber usw.
Der
Vorteil: Die Behörde prüft nicht weiter und nimmt den Anzeiger
als Zeugen; braucht also nicht selbst nochmals das Lokal überprüfen.
Der Verfahrensablauf geht vielleicht etwas schneller. Der Nachteil: Wer
will schon gerne als Zeuge auftreten?
Schon
aus zeitlichen Gründen mache ich nur Meldungen und überlasse
es dem Amt, diese Meldung zu überprüfen.
Folgende
Formulierung kann verhindern, dass trotz nur "Meldung" eine Zeugenladung
folgt:
"Es
wurde festgestellt, dass das Rauchverbot im Lokal XY am (Tag) um
(Uhrzeit) nicht eingehalten wurde. Es wird um eine behördliche Kontrolle
ersucht."
Wachsam
bleiben
Es
ist notwendig, dass viele Nichtraucher klare Gesetzesverstöße
melden. Bitte immer mit Durchschlag an uns (E-Mail: CC). Schwierig ist
die Beurteilung was wirklich der Hauptraum ist. Möglicherweise kommt
die Behörde zu einem anderen Ergebnis als der Wirt. Hier würde
ich nur melden, was wirklich eindeutig gegen das Tabakgesetz verstößt.
Schade ist, dass der Wirt nicht verpflichtet ist, sein Ansuchen auf Raumtrennung
öffentlich auszuhängen, sodass wir nicht unnötige Meldungen
machen müssen.
BITTE
WEITERKÄMPFEN FÜR DEN SCHUTZ DER NICHTRAUCHER !
DANKE
FÜR IHRE UNTERSTÜTZUNG !
Mit
freundlichen Grüßen
Robert
Rockenbauer |