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geehrter Herr Bundesminister!
Ihr Auftreten im ORF „Im Zentrum“ am Sonntag, 31.1.2010, gefiel mir betreffend Ernährung sehr gut: "Wenn die Ernährung verbessert wird, können viele Lebensjahre in Gesundheit dazu gewonnen werden. Es muss daher Ziel der Gesundheitspolitik sein, dass die gesunde Wahl die leichtere wird." Betreffend Tabakgesetz bekam ich aber viele Zuschriften von Zusehern, die einen schwachen und unsicheren Gesundheitsminister erlebten. Es hat die Deutlichkeit und Bereitschaft gefehlt, ein untaugliches Tabakgesetz zu ändern. Mit Halbherzigkeit und "Österreichischen Lösungen" (d.h. mit anderen Worten: "nicht richtig dafür und nicht richtig dagegen sein"), ist dem Problem "Rauchen" nicht beizukommen. Rauchen ist laut WHO die wichtigste, vermeidbare Krankheits- und Todesursache. Ihr wichtigstes Ziel muss es daher sein, den Tabakkonsum zu reduzieren und die Nichtraucher vor den Einwirkungen des Tabakrauchs wirksam zu schützen. Das erreichen Sie nur mit einem generellen Rauchverbot in der Gastronomie, das die Tabakindustrie in Europa bis 2004 verhinderte. Erst Länder wie Irland und Norwegen (2004) oder Italien (2005) haben den Fortschritt eingeleitet, durch den Nichtrauchen in der Gastronomie heute zum Normalzustand gehört: von Schweden bis Malta und von England und Frankreich bis Slowenien. Österreich diskutiert, andere Länder handeln. Es gibt keinen einzigen Grund, Rauchfreiheiten zu Lasten der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung zu dulden. Ein von Wirten und Rauchern ignoriertes Tabakgesetz hätte schon längst geändert werden müssen. Ich hätte mir bei Ihrem Fernsehauftritt eine klare Position gewünscht, indem Sie z.B. gesagt hätten: „Die Wirte halten sich großteils nicht an die mit der Wirtschaftskammer ausverhandelten Verpflichtungen zum Nichtraucherschutz und deshalb werde ich einen Gesetzesentwurf mit einem generellen Rauchverbot einbringen. Denn nur ein für alle geltendes Rauchverbot schützt Gäste und Personal ausreichend vor gesundheitlichen Schäden, ist gerecht und leicht überwachbar, verursacht also auch die geringsten Kosten, sowohl für den Staat wie für die Gastronomie.“ 78 Prozent der österreichischen Bevölkerung sind für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie. Vor wem haben Sie also Angst, wenn Sie nur von "Belästigung" sprechen? Sie sind doch nicht den kurzsichtigen Interessen der Wirtschaftskämmerer Hinterleitner und Wolf verpflichtet, sondern einzig und allein den Gesundheitsinteressen des österreichischen Volkes! Sie schreiben selbst auf Ihrer Homepage: "Ganz besonders wichtig ist mir, dass es in der Gesundheitspolitik nicht nur um die sogenannte Reparaturmedizin, sondern um Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung geht. Gesundheitsfragen müssen in unserer Gesellschaft stärker verankert und von den Schulen über die Betriebe bis in den Gemeinden präsent sein." Das Kdolsky-Buchinger-Pfuschgesetz, das man auch Tabakgesetz nennt, wäre schon spätestens im 1. Halbjahr 2009 zu ändern gewesen! Wir haben Sie mehrmals gebeten zu handeln! Doch Sie treten vor die Öffentlichkeit und wollen ein Jahr lang ungerechtfertigt zuwarten und evaluieren. Das Jahr ist vorbei und noch immer kommen keine klaren Ansagen Ihrerseits. Das verunsichert Wirte und Nichtraucher! Wie viel Zeit soll noch vergehen, bis auch Österreich einen wirksamen Nichtraucherschutz bekommt? Was müssen Sie da noch evaluieren? Die Fakten liegen doch auf dem Tisch! Erst kürzlich habe ich wieder mit einer Wirtin über 40 Minuten diskutiert und sie bat mich: „Herr Rockenbauer, bitte sorgen Sie dafür, dass der Gesundheitsminister ein generelles Rauchverbot einführt!“ Ich versichere Ihnen, die Schutzgemeinschaft für Nichtraucher steht voll hinter Ihnen, aber Sie müssen endlich den Nichtraucherschutz zum Gesetz machen, ohne Ausnahmen. Raucherzimmer, wo dann ständig die Tür offen bleibt, sind nicht zielführend. Beachten Sie bitte besonders den Anhang von Prof. Neuberger ("Österrauch, Aschenbecher Europas") und Primar Aigner ("Feinstaub"). Ich habe Ihnen nachstehend 15 Schildbürgerstreiche aufgelistet. Das Tabakgesetz ist in der jetzigen Form nur schwer exekutierbar: zuviele Ausnahmen! Laden Sie die Vollzugsbeamten der Landeshauptstädte zu einer Enquete ein und auch die Vereine, die sich für den Nichtraucherschutz einsetzen, dann wissen Sie, welche Schwierigkeiten das Tabakgesetz in der Praxis verursacht. Das wäre für Ihre Evaluierung aussagekräftiger als die Abfrage von Statistiken. Und die wirkliche Sturmflut von Anzeigen kommt erst ab 1.Juli 2010 auf die Beamten zu, wenn die Übergangsregelung Vergangenheit ist. Diese Lokalbetreiber, die 1 1/2 Jahre einen Wettbewerbsvorteil genossen haben, werden zu einem erheblichen Teil die Behörden und Gerichte wieder mindestens 1 Jahr an der Nase herumführen und keinen Nichtraucherschutz einführen, wenn Sie nicht bereit sind, endlich ein Tabakgesetz ohne Ausnahmen zu schaffen und mit sofortigen Strafen für deren Einhaltung zu sorgen! Der ganze Verwaltungsapparat kommt zum Erliegen. Viele eindeutige Fälle liegen beim UVS und beim VfGH. So gewinnen die Gastronomen Zeit und machen was sie wollen. Das ist Anarchie! Wollen Sie das? Durch zögerliche und inkonsequente Handlungen verlieren Sie, sehr geehrter Herr Minister, an Glaubwürdigkeit und machen sich mitschuldig am vorzeitigen Tod von jährlich über 11.000 Rauchern und über 1.000 Passivrauchern! Die Mehrheit der Bevölkerung ist für ein generelles Rauchverbot und nur damit helfen Sie den Wirten und letztlich auch den Rauchern, die zu 60 Prozent mit ihrem Rauchverhalten unzufrieden sind, aber bisher keinen Anlass für einen Aufhörversuch fanden. Besonders schutzbedürftig sind Kinder, aber in österreichischen Lokalen werden sie immer noch rücksichtslos in Rauchwolken gehüllt, die außen sofort Alarm auslösen würden. Unsere Jugendlichen werden in Lokalen zum Rauchen verführt und der Kellnerlehrling hat nur die Wahl, den Rauch zu erdulden oder selbst zum Raucher zu werden. Der Schutz der Schwangeren ist erbärmlich. Bitte
schaffen Sie endlich ein leicht vollziehbares Nichtraucherschutzgesetz!
Mit
freundlichen Grüßen
Schildbürgerstreich Nr. 1 ist ein Gesetz, das nicht vom Staat kontrolliert wird, sondern die Kontrolle dem Bürger überlässt. Was nicht kontrolliert wird, wird auch nicht eingehalten. Engagierte Bürger als die einzigen, die Verstöße gegen das Tabakgesetz der Behörde melden können, werden von der Wirtschaftskammer als Denunzianten abgestempelt oder z.B. von RA Dr. Ainedter als „Nikotin-Taliban“ beschimpft. Die WKO will wohl damit erreichen, dass das Tabakgesetz praktisch nicht kontrolliert wird. Sie weiß offensichtlich, dass der Großteil der Wirte sich nicht an das Tabakgesetz hält. Wir verlangen regelmäßige staatliche Kontrollen! Schildbürgerstreich
Nr. 2
Schildbürgerstreich
Nr. 3
Schildbürgerstreich
Nr. 4
Schildbürgerstreich
Nr. 5
Schildbürgerstreich
Nr. 6
Schildbürgerstreich
Nr. 7
Schildbürgerstreich
Nr. 8
Schildbürgerstreich
Nr. 9
Schildbürgerstreich
Nr. 10
Schildbürgerstreich
Nr. 11
Schildbürgerstreich
Nr. 12
Schildbürgerstreich
Nr. 13
Schildbürgerstreich
Nr. 14
Schildbürgerstreich
Nr. 15
Rauchfreie Atemluft ist ein Grundrecht, wohingegen der Raucher kein Recht hat, seine Sucht auf Gesundheitskosten anderer in der Öffentlichkeit auszuleben. Es ist die Verpflichtung des Staates, seine Bürger vor unnötigen Gefahren zu schützen. Deshalb zählen nicht Meinungen und Umfragewerte (schon gar nicht wenn sie von der Wirtschaftskammer kommen!), sondern klare Gesetze zum Schutz der Nichtraucher. Alles Taktieren, Hinauszögern und Schüren von Kontroversen muss nun ein Ende haben. Die wissenschaftlichen Beweise für die Wirksamkeit eines konsequenten Nichtraucherschutzes können nicht mehr geleugnet werden. Daher fordert die Schutzgemeinschaft für Nichtraucher von der Bundesregierung keine halbherzigen kosmetischen Korrekturen eines verpfuschten Tabakgesetzes, sondern ein neues Nichtraucherschutzgesetz mit einem "umfassenden und ausnahmslosen Schutz aller Menschen vor Tabakrauch in geschlossenen Räumen." |
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