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| (Pressemeldung
19.3.2010)
Wirte die das Rauchverbot nicht einhalten, werden immer stärker zum Ärgernis der Bürger Dass
Wirte in Einkaufszentren das Rauchverbot in offenen Gastronomiebereichen
ignorieren und Nichtraucher als "Querulanten" abstempeln, wenn diese den
Verstoß gegen das Tabakgesetz den Behörden melden, ist schon
ein Ausdruck besonderer Frechheit und zeigt einmal mehr, dass nur mit sofortigen
und hohen Strafen die Einhaltung des Nichtraucherschutzes gewährleistet
werden kann.
Ich habe daher den Gesundheitsminister gebeten, im Sinne der "Gerechtigkeit für alle" ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie zu erlassen. Das schützt Gäste und Personal vor gesundheitlichen Schäden, ist gerecht und leicht überwachbar, verursacht die geringsten Kosten sowohl für den Staat wie für die Gastronomie. Leicht kontrollierbare und exekutierbare Gesetze werden eingehalten. Die Verwaltung muss entlastet werden. Die Polizei muss die Kontrolle übernehmen und wäre auch berechtigt, den Raucher sofort mit beispielsweise 50 Euro abzustrafen. Der Wirt müsste bei einem Verstoß gegen das Tabakgesetz das Zehnfache bezahlen. Diese Kontrolle wäre nur für einige Monate nötig, weil sich sehr rasch alle an das Rauchverbot halten würden. Robert
Rockenbauer
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