| von
Dr. Wolfgang Schwarz Veröffentlicht in der Nichtraucher-Zeitung 1/2003
„Toleranz
ist gut. Aber nicht gegenüber Intoleranten“. Wilhelm Busch schrieb
diesen klugen Satz vor etwa 100 Jahren. Toleranz ist gut gegenüber
Menschen, die anders aussehen, anders denken, andere Vorlieben haben oder
in anderer Form anders sind als wir selbst. Toleranz soll anderen erlauben,
ihre Bedürfnisse zu leben. Sie hört aber dort auf, wo manche
sich rücksichtslos über die Bedürfnisse anderer hinwegsetzen.
Die
von Wilhelm Busch formulierte Maxime sollte heute keiner Diskussion mehr
bedürfen. Doch die Auseinandersetzungen in Sachen Toleranz scheinen
sich zu einer unendlichen Geschichte auszuweiten. Raucher fordern von Nichtrauchern
Toleranz. Verlangen dagegen Nichtraucher Rücksichtnahme, so fühlen
sich Raucher nur selten dazu verpflichtet. Recht und Gesetz stehen auf
ihrer Seite, meinen sie. Erlaubt sei, was nicht ausdrücklich verboten
ist. Alles andere - so finden sie - ist Sache des guten Willens. Der Nichtraucher
darf demutsvoll auf die Gnade des Rauchers hoffen, wenigstens während
des Mittagessens verschont zu bleiben, eingeräuchert zu werden. Der
Raucher entscheidet, wie sich die Situation gestaltet. Das hebt natürlich
sein Selbstwertgefühl. Er kann den anderen zu Dankbarkeit herausfordern
oder ihm eins auswischen. „Ich hab’s in der Hand. Ich bin stark!“ Ein schönes
Gefühl, vor allem für solche mit angeschlagenem Selbstwertgefühl.
Zum
Glück nehmen immer weniger Nichtraucher die ihnen von den Rauchern
zugeschriebene Rolle des demutsvollen Dulders an. Sie wehren sich. Mit
Recht! Nichtraucher wie Raucher sehen das Recht auf ihrer Seite. Nichtraucher
fühlen sich in ihrer Gesundheit und in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt
und verweisen auf ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß
Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz (Anm.d.Red.: Angegebene Paragraphen beziehen
sich auf die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland). Dieses Recht
wird durch Passivrauchen nachweislich verletzt. Raucher dagegen bestehen
auf einem Gewohnheitsrecht, das von offizieller Seite bisher nie ernsthaft
angefochten wurde. Zigaretten zu kaufen ist legal, sie zu rauchen demnach
auch. Wen es stört, der hat Pech. Die Politiker in unserem Lande haben
lange Zeit verbissen darum gerungen, die Rechtsunsicherheit in dieser Frage
beizubehalten. Jeder Versuch, eine
eindeutige
Rechtslage zu schaffen, wurde von den Abgeordneten im Deutschen Bundestag
bis zur Jahrtausendwende mehrheitlich abgelehnt. Mit der Novellierung der
Arbeitsstättenverordnung haben wir nun endlich für einen wesentlichen
Bereich des öffentlichen Lebens eine Rechtsgrundlage für den
Nichtraucherschutz. Die Praxis wird zeigen, ob der Gesetzgeber damit ein
Schutzschild oder lediglich ein Feigenblatt präsentieren wollte. Für
ein Land, das sich konsequentes Verhalten im Umwelt- und Verbraucherschutz
zugute hält, ist das Lavieren um den Nichtraucherschutz schon erstaunlich.
So avancierten Nitrofen, Hormonpräparate und Antibiotika in Futtermitteln
zum Skandal, während Nikotin und zahlreiche andere Schadstoffe im
Tabakrauch das Gewissen der Verbraucherschützer nicht sonderlich rührten.
Gegenüber schadstoffbelasteten Lebensmitteln gibt es keine Toleranz.
Sie werden konsequent ausrangiert und vernichtet. Andererseits wird
dem betroffenen Bürger nahegelegt, der mit Schadstoffen aus dem Tabakrauch
belasteten Atemluft mit Toleranz zu begegnen. Wie steht der Umweltschutz
dazu? Welcher Logik folgt das politische Eingreifen? Ein Krebs auslösender
Stoff wie Nitrofen in Lebensmitteln ist unakzeptabel, auch dann, wenn noch
nicht nachgewiesen ist, ob die festgestellte Konzentration hoch genug ist,
um eine Krankheit auslösen zu können. Im Tabakrauch sind etwa
50 Erbgut verändernde und Krebs erzeugende Stoffe enthalten. Nicht
nur durch aktives Rauchen, sondern auch durch Passivrauchen können
Karzinome (z.B. Lungenkrebs) entstehen. Das ist keine Vermutung, sondern
durch zahlreiche Studien nachgewiesen. Der Handlungsbedarf ist also um
ein Vielfaches höher als bei Nitrofen. Was geschieht also? Der neue
§ 3a der Arbeitsstättenverordnung fordert vom Arbeitgeber, die
nichtrauchenden Beschäftigten wirksam vor den Gesundheitsgefahren
durch Tabakrauch zu schützen. Vermutlich erhebt sich daraus die Frage
nach der zulässigen Dosis, nach der Konzentration also, die nicht
überschritten werden darf. Bei Industrieabgasen lassen sich in der
Regel Toleranzgrenzen festlegen und auch kontrollieren. Bei Tabakrauch
ist weder das eine noch das andere möglich und sinnvoll. Tabakrauch
ist eine Mischung aus mehr als 4.000 verschiedenen Stoffen. Es ist ausgeschlossen,
für alle von ihnen Grenzwerte zu bestimmen, unterhalb derer eine biologische
Schädigung unwahrscheinlich ist. Noch viel weniger ließe sich
deren Einhaltung kontrollieren. Da sich für Tabakrauch objektiv keine
Toleranzgrenzen festlegen lassen, kann es im Nichtraucherschutz auch keine
Toleranz geben, etwa nach dem Motto: „Das bisschen Qualm - sei doch nicht
so empfindlich!“. Mit der Formel „Wirksam ist der Nichtraucherschutz nur
dann, wenn kein Tabakrauch zu riechen ist!“ haben die „Nichtraucher-Initiative
Deutschland“ und der „Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit“
eine praktikable Definition gegeben. Sie ist unter normalen Gegebenheiten
ausreichend, um im gesundheitlichen Interesse richtig zu entscheiden. Es
gibt aber Fälle, in denen die Geruchsprobe nicht ausreicht, z.B. bei
geruchlosen Schadstoffen. In klimatisierten Räumen mit hohem Umluftanteil
kann die Atemluft durch wirksame Filter geruchsneutral gehalten werden,
obwohl ein Teil der Schadstoffe aus dem Tabakrauch das Filtersystem passiert
und in den Raum zurückgeführt wird. Diese können, obwohl
sie nicht bewusst wahrgenommen werden, unerwünschte biologische Wirkungen
haben. So wurden Fälle von Hypoxie (mangelnde Sauerstoffversorgung)
mit Befindungsstörungen beobachtet, obwohl
der Sauerstoffgehalt der Raumluft normal war. Ursache war eine unbewusste
flache Atmung als Reaktion auf die nicht als Geruch wahrgenommene Luftverschmutzung.
Tabakrauch ist die wichtigste und mit Abstand schädlichste Luftverschmutzung
in Innenräumen. Da sich der Mensch vorwiegend innen aufhält,
gehört Tabakrauch zu den wichtigsten Anliegen eines auf den Menschen
bezogenen Umweltschutzes. An dieser Stelle aber beißt sich die Katze
selbst in den Schwanz. Dieselbe Gewalt, die den Menschen vor Gift schützen
soll, bringt dieses mit amtlichem Siegel selbst in Umlauf. In dieser Doppelrolle
glaubwürdig zu sein ist wahrlich nicht leicht. Wenn Fremdverschulden
im Spiel ist wie bei Schadstoffen in Lebensmitteln, dann ist konsequentes
Vorgehen angesagt, aber bei Schadstoffen im Tabakrauch wird deren Verbreitung
dank der üppigen Fütterung des Steuersäckels wohlwollend
in Kauf genommen.
Das
Problem Schutz vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch wird von den
Verantwortlichen mit spitzen Fingern recht differenziert aufgegriffen.
Schutzwürdig ist, wer dem Gift gegen seinen Willen ausgesetzt ist.
Über die Schutzwürdigkeit derer, die über noch keinen eigenen
Willen verfügen, wie Kleinkinder, Säuglinge und Ungeborene im
Mutterleib, herrscht bei offiziellen Stellen noch ziemliche Unklarheit
oder zumindest die Tendenz, das Problem zu verdrängen. Wer sich selbst
in Gefahr begibt, ob als Raucher oder als Nichtraucher in freiwilliger
Gesellschaft mit Rauchern, der bewegt sich auf schutzfreiem Terrain. Dieses
Gebiet wird von verschiedenen Kreisen gern als das Reich der Freiheit und
Toleranz gepriesen. Es soll so scheinen, als ob kein allgemeines Interesse
an einem umfassenden Schutz vor den Gefahren durch Tabakrauch besteht.
Sollte ein solcher Schutz zwingend notwendig sein - so die Zweifler -,
dann doch wohl für alle. Die Konsequenz wäre das Verbot eines
derzeit noch frei verkäuflichen Produktes, das bei bestimmungsgemäßem
Ge- und Verbrauch so viele Todesopfer fordert wie kein zweites. Vor dieser
Konsequenz schrecken die einen vom Geld, die anderen vom Gift berauscht
zurück. Es bleibt also der kompromisslose Schutz all derer, die dem
Tabakrauch unfreiwillig ausgesetzt sind. Niemand darf gezwungen werden,
den Rauch anderer zu ertragen. Der Schutz von Arbeitnehmern ist ein ernster,
längst notwendiger Schritt.
Eine
weitere unbedingt wichtige Zielgruppe sind unsere Kinder. Wünschenswert
wäre es, sie in einer rauchfreien Umgebung aufwachsen zu lassen. Von
diesem Ziel sind wir noch sehr weit entfernt. Gegenwärtig leben in
Deutschland noch mehr als die Hälfte aller Kinder in einem Raucherhaushalt.
Kinder sind durch Passivrauchen besonders gefährdet. Diese Erkenntnis
wird ständig durch neue Untersuchungsergebnisse bestätigt. So
auch durch eine Studie der HNO-Klinik Würzburg. Dr. Gerald Baier und
Mitarbeiter fanden im Passivrauchen eine wesentliche Ursache für allergische
Erkrankungen im Kindesalter wie z.B. Asthma. Sie entdeckten auch durch
Passivrauchen verursachte Schäden an den Erbanlagen. Dadurch erhöht
sich die Wahrscheinlichkeit, später an Krebs zu erkranken. In welchem
Ausmaß sich Schäden an den Erbanlagen auf folgende Generationen
übertragen, lässt sich gegenwärtig noch nicht abschätzen.
Angesichts solcher Erkenntnisse und Überlegungen wäre ein kompromissloser
Schutz von Kindern vor Tabakrauch zwingend notwendig. Wie das in der Familie
zu gewährleisten ist, bedarf noch intensiven Nachdenkens. Als erstes
sollte das Gesäusel von der uneingeschränkten Toleranz gegenüber
Rauchern ein Ende haben. Es gibt zwingende Gründe dafür, Rücksicht
zu fordern und Toleranz zu verweigern. Elie Wiesel prägte dazu den
treffenden Spruch: „Toleranz nützt nur dem Täter, nicht dem Opfer.“
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