UVS entscheidet auf Fortsetzungsdelikt 
 
Der UVS (Unabhängige Verwaltungssenat) in Tirol (auch in OÖ u. Wien) hat im Dezember 2009 beschlossen, Verstöße gegen das Tabakgesetz als Fortsetzungsdelikt und nicht als Einzeldelikt anzusehen. Das ist eine Entscheidung entgegen der des Gesundheitsministeriums.
Mit dieser Entscheidung geht viel Arbeit der Bürger verloren, die Verstöße an die Behörden melden. Da wir aber nicht wissen können, wann die Behörde einem Lokalbetreiber einen Strafbescheid zustellt, - denn erst ab diesen Zeitpunkt werden neu eingehende Meldungen wieder neue bearbeitet -, müssen wir Betriebe, die gegen das Tabakgesetz verstoßen, weiterhin den Behörden melden bzw. anzeigen. Wir müssen allerdings in Kauf nehmen, dass manche Meldung unter den Tisch fallen wird.
Zwischen der Meldung oder Anzeige (Einleitung eines Ermittlungsverfahrens) und der Strafzustellung werden alle bis dahin einlangenden Anzeigen oder Meldungen als ein Delikt gesehen. Erst wenn der Strafbescheid das Amt verlässt, führen neue Meldungen zu einem erneuten Ermittlungsverfahren, das dann je nach Schnelligkeit der Behörde 3 - 4 Monate dauern kann, längstens jedoch 6 Monate.
Jedes Schreiben an die Behörde ist ein Akt! Es wäre daher für die Behörde hilfreich, wenn Sie z.B. mehrere Verstöße (3-4) im selben Lokal in einem Schreiben zusammenfassen. Die Behörde braucht den Namen und die Adresse des Lokals, wenn möglich auch den Namen des Inhabers, Tag und genaue (!) Uhrzeit des Verstoßes und wieviele ((!) Personen geraucht haben. (Ein Foto als Beweis wäre ideal!) Vielleicht können Sie auch noch feststellen, wieviele Tschicks in den Aschenbecher liegen; wieviele Rauchertische vorhanden sind usw. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Verstoß vorliegt, rufen Sie mich an. Unter 50 qm liegt grundsätzlich kein Verstoß vor. 

Bitte nach Möglichkeit keine anonymen Meldungen oder Anzeigen! Für Mitglieder (25,- Euro Jahresbeitrag) bin ich bereit, bei verwertbaren Angaben eine Meldung (keine Anzeige!) an die Behörde zu machen, sofern das Mitglied bereit ist, bei einem Einspruch des Gastwirtes auch als Zeuge aufzutreten. 
Obwohl ich kein Freund von anonymen Anzeigen bin, wird man gerade am Land nicht umhin können, sich der Anonymität zu bedienen, um Verstöße an die Behörde zu melden. Achten Sie aber darauf, dass die anonymen Anzeigen genauso konkret und verwertbar für die Behörde sein muss, wie oben beschrieben. Je genauer Ihre Angaben sind, desto schneller kann ein Verfahren abgewickelt werden. Damit helfen Sie dem Nichtraucherschutz und den Behörden. 
Robert Rockenbauer


Verrauchter Urlaub (NRZ 2/2009) 
Sehr geehrter Herr Faymann! 
Nach einem Urlaub in Österreich, welcher für mich und meine Familie nur Flucht vor Tabakrauchschwaden und Ausgrenzung aus der normalerweise in einem Urlaub gewünschten entspannten Atmosphäre gedacht war, versichere ich Ihnen, dass dies unser letzter Urlaub bei Ihnen in Österreich war, solange nicht der Gesundheitsschutz der nichtrauchenden Bevölkerung durch Maßnahmen wie ein Rauchverbot ohne irgendwelche Ausnahmen verbessert wird. 
Es kann nicht sein, dass man beim Essen oder Kaffeetrinken ständig von krebserregendem Tabakrauchgift eingehüllt wird! Kaum hat man sein Mahl vor sich, setzt sich doch schon wieder irgendwo ein Raucher hin und verpestet die gesamte gemeinsame Atemluft, welche ja bekanntlich jeden, der mit ihr in Berührung kommt, schädigt, krank macht oder auch zu Tode bringt! 
Österreich wirbt mit gesunder Kost und frischer Luft! Ich weiß nicht wie man gesunde Kost und Tabakrauch zusammen bringen kann, einfach ekelhaft. Und frische Luft konnten wir in Lokalen auch keine finden, was wollen wir denn dann in Österreich, da fahren wir doch lieber weiter nach Südtirol oder Italien, wo man rauchfrei essen und trinken kann! 
Mit verärgerten Grüßen und der Hoffnung auf eine rauchfreie gesündere Zukunft! 
  
Sylvia & Wolfgang Binder-Greb 
97737 Gemünden am Main 

Rauchen = Mord (NRZ 2/2009) 
Normalerweise gelten Menschen, die das Leben anderer Personen, unabhängig von deren Geschlecht, Alter, Herkunft usw., wissentlich verkürzen als „Mörder“!  
Dabei spielt es nicht wirklich eine Rolle wie schnell das von statten geht. Ob jemand innerhalb eines Augenblicks oder über Stunden, Tage oder Jahre langsam ums Leben gebracht wird ändert nichts daran, dass der Verursacher dieser Tötung als Mörder bezeichnet werden muss. Da sich das Rauchen aber meist nicht auf eine Person beschränken lässt und im Laufe der Zeit ohnehin viele Personen betroffen sind, kann ohne  Übertreibung jeder Raucher auch als Massenmörder tituliert werden. Jeder Raucher weiß, dass Rauchen nicht nur das eigene Leben verkürzt, sondern auch das Leben jener, die diesem Rauch ebenfalls ausgesetzt sind. Einzige Steigerung darin scheint mir nur noch zu sein, wenn Erwachsene, besonders Eltern, im Beisein von Kindern rauchen, dann werden aus den Mördern sogar noch Kindesmörder. 
All jene die am Rauchen verdienen, so wie beispielsweise unsere geschätzte Bundesregierung, müsste somit auch der Beihilfe und evtl. der Anstiftung zum Mord, Kindesmord und Massenmord angeklagt werden.  Aber bei uns nimmt das natürlich eh keiner so ernst!  
  
Ing. Simon Schatteiner  
5101 Bergheim 

Verantwortungslose Regierung (NRZ 2/2009) 
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! 
othmar.karas@parlament.gv.at 
Ich beziehe mich auf Ihren in City News (Nr. 1, Februar 2009) veröffentlichten Text. 
Solange die Österreichische Volkspartei ihren absolut obstruktiven Kurs, was Nichtraucherschutz und Tabakprävention betrifft, beibehält, kann ich dieser Partei weder bei europäischen noch bei lokalen Wahlen meine Stimme geben. 
Das von Ihrer Partei mitzuverantwortende „Tabakgesetz“ ist eine Schande für ein Gemeinwesen, das sich als Rechtsstaat versteht. Der „österreichische Weg“, den Ihre Partei in diesem Zusammenhang propagiert, ist nichts anderes als ein fauler Kompromiss und eine Verhöhnung all derjenigen, denen glaubwürdige Gesundheitspolitik am Herzen liegt. Durch die unübersichtlichen Ausnahmebestimmungen und die faktisch unvollziehbaren Sanktionsbestimmungen wird das in der Novelle statuierte „generelle Rauchverbot" zur „generellen Raucherlaubnis“. Die darin sich offenbarende Schlitzohrigkeit der für den Gesetzestext verantwortlichen Legisten und Parteilobbyisten verdient einen Platz im Guinness-Buch der Rekorde. 
In Österreich sterben jedes Jahr mehr als 14.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Eine Politik, die dieses Faktum ignoriert, ist verantwortungslos. 
  
Als Europaklubobmann der ÖVP können Sie, wenn Ihnen das Gemeinwohl ein Anliegen ist, 
1. sich in Österreich öffentlich für ein generelles Rauchverbot (an Stelle der jetzt praktizierten verlogenen „österreichischen Lösung“) einsetzen und 
2. im europäischen Rahmen die Initiative des Gesundheitskommissars für ein einheitliches gesamteuropäisches Rauchverbot - im Zusammenhang mit dem ArbeitnehmerInnenschutz - unterstützen. 
 Sie und Ihre KollegInnen von der ÖVP sollten sich an denjenigen europäischen Politikern ein Beispiel nehmen, die in ihren Ländern bereits ein generelles Rauchverbot durchgesetzt haben. Österreich darf nicht länger das europäische Schlusslicht bei der Tabakprävention sein. 
  
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Köchler 

Atmen müssen alle (NRZ 3/2009) 
Wer Köpfchen hat, zieht doch reine Luft vor. Dass reine Luft besser ist als verschmutzte, ist eine logische Tatsache und bedarf keines weiteren Beweises. Rauchen muss keiner, aber atmen müssen wir alle. Deshalb können Raucher sich auch aufhalten, wo das Rauchen verboten ist. Die EU will die Menschen vor Schaden bewahren und deshalb freue ich mich, dass die EU in ihrem Hause das Treffen der Tabaklobby verhindert hat. Sogar Philip Morris gibt auf seiner Homepage zu, dass Passivrauchen gesundheitsschädlich ist. Mit welcher Begründung sollen die nicht rauchenden Menschen weiterhin gezwungen werden, dieses Luftschadstoffgemisch zu schlucken? Eins ist sicher: Tabakrauch ist Angriff auf das Leben und schädigt sogar das Erbgut. 
  
Birgit Kübler, BRD 

Kellnerin schmeißt M. Walser aus Café (NRZ 4/2009) 
Einer der bekanntesten deutschen Gegenwartsautoren, Martin Walser (83), ist am Samstagabend (17.10. 2009) aus einem Konstanzer Café geschmissen worden. Der Grund: Er hatte eine Zigarette geraucht und Mitarbeiter des Cafés beleidigt. Walser hatte zuvor eine Lesung im Rahmen der Baden- Württembergischen Literaturtagen gehalten. 
Nach Südkurier- Informationen entzündete sich der Streit, als Martin Walser im Nichtraucher- Café Wessenberg eine Zigarette rauchte. Auch als er von einer Kellnerin auf das geltende Rauchverbot hingewiesen wurde, rauchte der Autor weiter. 
Nach Zeugenangaben entwickelte sich ein hitziges Wortgefecht, in dem der 83-Jährige die Bedienung heftig beschimpft haben soll. Daraufhin wurde er von der Kellnerin, die den prominenten Schriftsteller nicht erkannt hatte, des Restaurants verwiesen. 
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Respekt der Frau! Keiner hat es nötig, sich total zu Unrecht blöd anmachen zu lassen. Hoffentlich sehen das ihre Vorgesetzten auch so! 
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Für einige gelten die Verbote nur für andere - sie selbst machen, was sie wollen und was ihnen passt

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